Am Abend des 31. März trug Satiriker Jan Böhmermann ein „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdogan vor. Nun fordert die türkische Regierung Strafverfolgung von Böhmermann. Die Bundesregierung stimmte unterdessen am Montag zu, den Wunsch seitens der Türkei zu prüfen. Erdogan selbst hat einen Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung gestellt. Eine Strafverfolgung ist jedoch nur möglich, wenn ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Böhmermann selbst bezieht sich auf die deutsche Kunst- und Pressefreiheit, zumal sich seine Passagen auf den satirischen Song "Erdowie, Erdowo, Erdowan" aus der NDR-Sendung "Extra 3" bezogen. Es bleibt also spannend, wofür sich die deutsche Bundesregierung entscheidet. „Diese steht aufgrund des Flüchtlingsdeals mit der Türkei natürlich enorm unter Druck“, so Michael Oehme.
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
Seiten
- Startseite
- Michael Oehme: Wer viel spart, der oft dennoch nicht gewinnt
- Michael Oehme: Ja zu Pflege-Bahr?
- Michael Oehme: Fondspolicen - Sparen mit System?
- PR-Profi Michael Oehme: Der graue Kapitalmarkt als schillernder Regenbogen?
- Michael Oehme :(DAS INVESTMENT.com) „Viele Vermitt...
- Michael Oehme: Entscheidung der Fed spült weiterhi...
- Michael Oehme: Das geringe Wahlinteresse zeigt die...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen