Donnerstag, 17. März 2016

PR-Experte Michael Oehme: Mietwohnungsbau inklusive Steuerbonus


Neue Steuergesetze eröffnen Käufern klare Vorteile

Viele Menschen haben sich noch nicht mit den neuen Steueränderungsgesetzen beschäftigt: Und das, obwohl diese viele Vorteile mit sich bringen. Darauf macht PR-Experte Michael Oehme aufmerksam. Wer nämlich zwischen 2016 und 2018 einen Bauantrag zum Bau von Mietwohnungen stellt, erhält einen Steuerbonus. Grundlage hierfür ist ein Steueränderungsgesetz, das im vergangenen Monat, am 3.2.2016, beschlossen wurde. „Natürlich sollte man sich bei höheren Abschreibungen auch an gewisse Regeln halten“, erklärt Michael Oehme weiter. Beispielsweise verhält es sich ab diesem Jahr so, dass es eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten nur für die Objekte gibt, die in einem ausgewiesenen Fördergebiet liegen. Dazu gehören Immobilien, für die eine Mietpreisbremse oder eine Kappungsgrenze gelten. Für diese Regelung wird dem Einkommenssteuergesetz ein neuer § 7b EStG hinzugefügt. Käufer können also im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung sowie in dem darauffolgenden Jahr bis zu jeweils 10 Prozent als Sonderabschreibung in Anspruch nehmen – im darauffolgenden dritten Jahr sind es bis zu 9 Prozent. „Mit dieser Gesetzeslage können also bis zu 35 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden“, kalkuliert Oehme. Doch was ist eigentlich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung von 9 oder 10 Prozent? „Hierbei handelt es sich um die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten der nach Absatz 2 begünstigten Investition, jedoch maximal 2 000 Euro je Quadratmeter“, so Michael Oehme weiter. Im Einzelfall sollte man dies also vom einem versierten Fachmann durchrechnen lassen. 


„Nochmals hinweisen möchten wir auf den Umstand, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2018 gestellt werden muss wird – alles andere zählt nicht“, so Oehme. Dabei wird die Sonderabschreibung nach § 7 b EStG letztmalig im Veranlagungszeitraum 2022 möglich sein. Abschließend meint Michael Oehme zu der neuen Steuervorschrift: „Ein klares Ziel ist es, den Wohnungsbau langfristig anzuregen und Perspektiven für den privaten Wohnungsbau zu schaffen“.

3 Kommentare:

  1. Danke für den Hinweis. Warum wird das in der Presse nicht breiter getreten?

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  2. So ganz verstanden habe ich es nicht: die Förderung gut nur für spezielle Zonen?

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  3. Ich bin mir nicht sicher, ob der gewünschte Effekt damit erzielt wird. Es werden ja nur die Gegenden gefördert, wo ohnehin schon Notstand herrscht. Da werden wohl kaum viele Investieren können. Wäre es nicht besser gewesen, auch die angrenzen Stadtteile zu fördern, um für eine gewisse Entspannung zu sorgen?

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