Donnerstag, 21. August 2014

Michael Oehme / Pressearbeit: BaFin soll nun die Kleinanleger schützen



Überall war sie präsent: Ob in den U-Bahnen und Bussen, im Fernsehen und per Post in zahlreichen bundesdeutschen Briefkästen: Werbung des Windparkbetreibers Prokon. Das zwischenzeitlich  insolvente Unternehmen versprach für seine Genussrechte eine Verzinsung von bis zu acht Prozent jährlich - und unzählige  Anleger investierten, ohne die damit verbundenen Risiken im zu kennen. Nun müssen sie um ihr Geld bangen.

Dazu kam es auch unter anderem, weil sich die Finanzaufsicht BaFin für viele Produkte des sogenannten grauen, also wenig regulierten Kapitalmarkts nicht als zuständig sah. Das will die Bundesregierung jetzt ändern und den Verbraucherschutz diesbezüglich zu einer primären  Aufgabe der Behörde machen. Kleinanleger sollen so zukünftig besser vor dubiosen Vermögensanlageangeboten geschützt werden. Ende Juli  legten der Bundesverbraucherminister Heiko Maas und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ihren Referentenentwurf für das anvisierte "Kleinanlegerschutzgesetz" vor.

Verbraucherschützer sowie auch Vertreter der Finanzbranche loben den Vorstoß: "Dieser Gesetzentwurf ist von außerordentlicher Tragweite, soll nun doch endlich der kollektive Verbraucherschutz als Aufsichtsziel der Finanzaufsicht BaFin  gesetzlich ordentlich verankert werden", so laut Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments. Hierdurch könnten die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht und der Schutz der Anleger vor Vermögensschäden verbessert werden. Finanzexperte Wolf Brandes der Verbraucherzentrale Hessen, hält den Entwurf für so ideal, dass "der Gesetzgeber diese Regelung auf alle Produkte des grauen Kapitalmarkts zukünftig ausdehnen" sollte.

Eine wichtige Verbesserung ist es, so laut Verbraucherschützer Brandes, dass Beteiligungsprodukte mit Nachschusspflicht gar nicht mehr öffentlich vertrieben werden dürfen: "Wir halten das für einen guten Weg, Produkte nicht ganz zu verbieten, aber diese nicht mehr offen zu bewerben zu dürfen." Im Rahmen einer Privatplatzierung könnten sich dann die Anleger weiterhin in diese Produkte beteiligen, die sich entsprechend mit den Risiken auskennen.

Einen Kritikpunkt an dem Papier findet Brandes natürlich dennoch: "Dass Verbraucher künftig ein Vermögensanlagen-Informationsblatt unterschreiben sollen, halten wir nicht für sinnvoll." Vielleicht  werde dadurch nur der Vermittler aus der Haftung entlassen, ohne dass wirklich sichergestellt ist, dass der Verbraucher den Text überhaupt verstanden hat.

3 Kommentare:

  1. Die Tatsache der fehlenden Bewerbung leuchtet mir nicht ein. Das ist doch wie beim Rauchen oder beim Trinken. Auch das darf nicht mehr entsprechend beworben werden. Löst dies ein Problem?

    AntwortenLöschen
  2. In einem äußerst spannenden Beitrag im Handelsblatt habe ich gelesen, dass die Bafin schon seit Jahren über die Probleme bei Infinus informiert gewesen sein soll. Man habe aber nicht einfach eingreifen können. Warum hat man nicht wenigstens die Genehmigung neuer Beteiligungen versagt. Dann hätte sich doch sehr schnell gezeigt, ob es sich um ein Schneeballsystem handelt.

    AntwortenLöschen
  3. ich wage zu bezweifeln, dass die Bafin irgendwen vor irgendwas schützen kann

    AntwortenLöschen