Die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen darf nun gebaut werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute alle 16 Klagen gegen den Bau abgewiesen und eine Revision ist nicht zugelassen. Die dritte Bahn soll 4.000 m lang werden und die Zahl der Starts und Landungen pro Stunde um 30 auf satte 120 erhöhen.
Der Flughafen München weist nach
wie vor ein beeindruckendes Verkehrswachstum auf und hat seit seiner Eröffnung
am neuen Standort vor 12 Jahren seine
Passagierzahlen nahezu verdreifacht.
Wenn die bayerische Landeshauptstadt seine herausragende Stellung als Drehkreuz von
europäischem Rang bewahren und ausbauen will, braucht es die dritte Bahn laut
Experten.
Gebaut werden soll die dritte Start- und Landebahn um dem
wachsenden Mobilitätsbedarf Rechnung zu tragen. Weiterhin werden somit Arbeitsplätze in Bayern erhalten und neue zu geschaffen
und damit weiterhin Wachstum und Wohlstand im Freistaat zu generieren.
Die Standortqualität Bayerns als einem der
leistungsstärksten Wirtschaftsräume Europas soll durch die Erweiterung
langfristig gesichert werden.
Rechtlich ist damit der Weg für den Flughafenausbau frei.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen