„Die Branche der Anbieter von geschlossenen Fonds ist
mehrfach gebeutelt worden in den letzten Jahren“, sagt Michael Oehme,
Consultant bei der CapitalPR AG aus Sankt Gallen, Schweiz. Nach einem
gewaltigen Einbruch in dem so wichtigen Schiffsbeteiligungsmarkt, der die
Platzierung dieser einstmals so wichtigen Anlageklasse fast zum Erliegen
brachte, sind es nun regulatorische Vorschriften, die die Anbieter beschäftigen.
Umgesetzt wurde die AIFM-Richtlinie, die den Anbietern
gravierende neue Vorschriften bescherten und nicht zuletzt mit hohen Ausgaben
verbunden waren bzw. sind. Nicht zuletzt, um die Ideen von innovativen
Mittelstandsfinanzierern nicht zu gefährden, setzte sich der renommierte
Brancheninformationsdienst kapital-markt intern (kmi) für eine ’de
minimis’-Regelung ein, also für die sogenannten kleinen AIFM’s, die zunächst
bis zu 100 Millionen Euro platzieren dürfen, um dann – im Zuge der Realisierung
– auch das Geld für eine Umsetzung als „echte“ AIFM zu haben. Dies erreichte
kmi ohne Unterstützung des Branchenverbandes BSI, der vermutlich eine
Besitzstandswahrung für bankennahe oder institutionelle Emittenten anstrebt.
Nach Meinung von Chefredakteur Uwe Kremer solle indes der innovative Gedanken
erhalten werden, der die Branche auszeichnet. Diesen finde man insbesondere bei
kleinen und mittelständischen Emissionshäusern.
„Nicht zuletzt sollte man sich vergegenwärtigen, dass
ohne die Branche der geschlossenen Fonds weder die deutsch/deutsche Vereinigung
so reibungslos abgelaufen wäre, sich Deutschland bis heute nicht im
internationalen Containerschifffahrtsbereich hätte so etablieren können, ganz
zu schweigen von der Innovationsweltmeisterschaft beispielsweise im Bereich der
Erneuerbaren Energien“, so Michael Oehme. Was man allerdings in der Tat nicht
geschafft hätte, sei eine adäquate Interessenvertretung für alle.
Denn jetzt allerdings droht erneut Ungemach: Wie kmi
in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, soll es keinen Vertrieb für kleine
AIFM’s im freien Kapitalanlagevertrieb mehr geben. Diese Einschränkung ist aber
existenzgefährdend, denn gerade die mittelständischen Emissionshäuser
platzieren einen Großteil ihres Fondsvolumens gerade über diesen Vertriebsweg.
„In einem Telefonat mit der BaFin, das diesen Umstand bestätigt, hatte ich
nicht den Eindruck, dass man sicher der Dimension der Entscheidung bewusst ist
und von daher hoffe ich, dass die Auslegung an die Realität angepasst wird“, so
Oehme. Lediglich der Vertriebsweg über Berater, die einen 32 KWG-Status haben,
sei weiterhin möglich.
Bislang jedenfalls kommt dies einem Berufsverbot eines
nicht unerheblichen Teils der Branche nahe, denn in der Praxis starten alle
bankenunabhängigen Emittenten zunächst im sogenannten freien
Kapitalanlagemarkt, um später gegebenenfalls über Banken und institutionelle
Anleger Kapital einzuwerben.
Auch die Anlageberater, die keine Zulassung gemäß 32
KWG haben, also die Mehrheit des Marktes, trifft diese Entscheidung hart. Sie
können künftig nur noch Produkte von AIFM-Fondsgesellschaften verkaufen. Eine
Alternative stellen noch Übergangsfonds dar, damit ist aber auch am 21. Juli
2014 Schluss. „Ob sich bis dahin ein entsprechendes Angebot findet oder die
Berater dann Schutz unter einem Haftungsdach suchen, wird sich zeigen“, meint
Michael Oehme. Die CapitalPR AG bietet daher Refinanzierungsmöglichkeiten für
mittelständische Unternehmen, die von den neuen Restriktionen nicht betroffen
sind.
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