Freitag, 26. April 2013

Michael Oehme: Stärkere Kontrolle des Finanzmarktes

 
Gestern einigte sich der Finanzausschuss des Bundestages auf strengere Regeln für Fonds. Nach den bitteren Nebenwirkungen der Finanzkrise, sollen die Regeln für mehr Stabilität und Regulation auf den Finanzmärkten sorgen. Mit dem Entwurf des sogenannten "Kapitalanlagegesetzbuches“ werden die bislang kaum regulierten geschlossenen Fonds stärker geregelt. Kaum eine Anlageform polarisiert so sehr wie geschlossene Immobilienfonds. Anteile an einem Geschlossenen Fonds sind unternehmerische Beteiligungen. Durch die Auflegung eines solchen Fonds wird Geld für ein definiertes Projekt gesammelt. Bei Platzierung wird ein Fondsvolumen vorgegeben. Sobald dieses erreicht ist, also vollständig gezeichnet wurde, sind keine weiteren Zeichnungen mehr möglich und der Fonds wird geschlossen. Rechtlich sind Geschlossene Fonds meist als Personengesellschaften organisiert. Neben dem Eigenkapital der Gesellschafter wird bisweilen Fremdkapital eingesetzt, um eine höhere Eigenkapitalrendite zu erreichen.

Emissionshäuser, die über eine von der Aufsicht lizenzierte Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügen, dürfen damit ihre alten Fonds weiter verwalten. 60 Prozent Fremdkapital je Fonds sollen erlaubt werden. Beteiligungsfonds, die anfänglich zum Ankauf ihrer Objekte noch höhere Fremdkapitalquoten aufweisen, sollen 18 Monate Zeit bekommen, um den Kreditanteil zurückzuführen. Die gleiche Zeit gewährt der Gesetzgeber den Fonds, um durch den Ankauf weiterer Objekte die geforderte Risikomischung herzustellen.

Mit dem Gesetz wollen die Bundespolitiker die EU-Richtlinie für alternative Anlageklassen (AIFM) umsetzen. Die Bundesregierung schafft damit eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Fonds, die künftig ausnahmslos als Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten sollen. Dazu gehören auch die sogenannten alternativen Investments wie offene Immobilienfonds, geschlossene Fonds, Hedge- Fonds, Private Equity und Spezialfonds für Großanleger.

By VL/ Michael Oehme 

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