Da die gesetzliche
Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten im Pflegefall übernimmt,
kann die Versorgungslücke durch die staatlich geförderte
Pflege-Zusatzversicherung, die sogenannte Pflege-Bahr, verringert werden. Seit
dem 01.01.2013 zahlt der Staat für private Pflege-Zusatzversicherungen einen
Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, beziehungsweise 5 Euro pro Monat, wenn
diese vorgegebene Mindestkriterien erfüllen. Da sich aber auch mit der geförderten
Pflege-Zusatzversicherung nur ein Teil der Versorgungslücke im Pflegefall
schließen lässt, bieten die meisten privaten Krankenversicherer zusätzlich
einen „ungeförderten“ Pflege-Tarif als Ergänzung an.
Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung ist
dabei interessant für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen bisher keinen
Versicherungsschutz erhalten haben. Allerdings ist zu beachten, dass die
geförderte Pflege-Bahr nur eine Ausschnittsdeckung darstellt, es wird also nur
ein Teil der Kosten im Pflegefall erstattet.
Reinhold Schulte, bis Juni 2013 Chef des Verbandes
der Privaten Krankenversicherungen, sah dereinst positiv in die Zukunft: Bei den
Zusatzversicherungen hätten die Privaten 2012 weiter zugelegt – um eine gute
halbe Million auf rund 32 Millionen Versicherungen. Entgegen aller
Schwarzmalerei habe sich die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung –
kurz Pflege-Bahr genannt – zum „echten Erfolgsmodell“ entwickelt. Bis Ende Mai
2013, so berichtete Schulte, hätten bereits mehr als 125 000 Menschen die neue Zusatzversicherung
abgeschlossen. Da mit jedem Tag 1000 neue Anträge hinzukämen, liege man
inzwischen wahrscheinlich schon bei rund 150.000 Verträgen. Und das, so der ehemalige
Verbandschef, sei „erst der Anfang“. 24 Privatversicherer mit einem Marktanteil
von mehr als 80 Prozent hätten die Zusatzpolice bereits im Angebot. Weitere
Unternehmen planten noch in 2013 den Einstieg. Offenkundig habe die Debatte
über Pflegereformen vielen die Augen dafür geöffnet, dass ihnen ohne zusätzliche
Vorsorge im Pflegefall "finanzielle Überforderung" drohe.
Erfreulich sei auch, dass das neue Angebot bei den 25-
bis 35-Jährigen so gut ankomme, sagte Schulte. Auf diese Altersgruppe entfielen
fast 40 Prozent aller Anträge. 56 Prozent der Antragsteller seien unter 50 und
nur 13 Prozent älter als 60 Jahre. Dies widerlege alle Skeptiker, die vermutet
hätten, dass das neue Angebot nur für Alte und Kranke attraktiv sei, weil es,
anders als üblich, auf Gesundheitsprüfungen und entsprechende Risikozuschläge
verzichtet.
Zum Thema Pflege scheint nach wie vor
ein hoher Beratungsbedarf zu bestehen, wie eine aktuelle Studie der
Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) belegt.
Die SDK ließ für die Studie 1.000 Bürger befragen. Demnach kennt
nicht einmal die Hälfte der Bundesbürger den Pflege-Bahr. 70 Prozent der Deutschen geben auch
zu, keine Ahnung zu haben, ob sie bei einer Pflegebedürftigkeit gut genug
abgesichert wären. Der großen Mehrheit (78 Prozent) ist aber bewusst, dass sie
für den Pflegefall privat vorsorgen müssen, weil es vom Staat im Ernstfall zu
wenig Geld gibt. Trotzdem scheuen viele Bundesbürger davor zurück, eine
Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Jeder Dritte hält eine solche Zusatzabsicherung
für unwichtig. 60 Prozent der von der SDK Befragten gaben an, sie fühlten sich
schlecht informiert. Unterstützt wird dieses Bild durch die repräsentative
Studie "Geschäftspotenziale in der Pflegeversicherung" des IMWF
Instituts für Management und Wirtschaftsforschung, wonach zwar jeder zweite
Deutsche befürchtet später einmal ein Pflegefall zu werden, dennoch erst 16
Prozent der befragten Deutschen angaben, eine private Pflegezusatzversicherung
abgeschlossen zu haben. Für Berater gibt es hier also noch einiges zu tun.
Schließlich hat die „Pflege-Bahr Police“ Vor- und Nachteile, welche gut
überlegt gegeneinander abgewogen werden müssen: Verbraucherschützer haben in
den ersten Monaten bereits ausführlich über Sinn und Zweck von Pflege-Bahr
diskutiert. Einige staatliche Vorgaben kamen sehr gut an, wie zum Beispiel die
Möglichkeit, die Versicherung im Notfall vorübergehend ruhen zu lassen –
beispielsweise dann wenn ein Versicherungsnehmer Arbeitlosengeld II bezieht.
Ebenso positiv wird gesehen, dass die Versicherung für alle erwachsenen
nicht-pflegebedürftigen Bürger und damit für den Großteil der Menschen
hierzulande zugänglich ist - durch den Kontrahierungszwang darf kein
Versicherungsnehmer abgelehnt werden. Weniger begeistert ist der
Verbraucherschutz beispielsweise von den vorgegebenen Leistungen für
Demenzkranke in den niederen Pflegestufen. Die Leistungen bei Demenz
(Pflegestufe 0) sind laut Stiftung Warentest bei gleichem Beitrag oft deutlich
niedriger als in Tarifen ohne Zulage. Außerdem wurde bereits darüber
spekuliert, ob für gesunde Menschen rein private Produkte eventuell lukrativer
sind, weil die Pflege-Bahr-Tarife auch risikobehaftete Bürger mit einbeziehen,
die den bei rein privaten Pflegeversicherungen üblichen Gesundheitscheck nicht
bestehen würden. Für dieses höhere Gesamtrisiko für die Versicherer bezahlen
nach Meinung von Experten alle Versicherten mit. Auch Geringverdiener sollen im
Pflegefall keinen großen Vorteil aus Pflege-Bahr ziehen können, weil ihre
Leistungen auf die Grundversorgung angerechnet werden. Kündigt zudem ein
Geringverdiener seine Pflege-Bahr-Police sind die bis dahin gezahlten Beiträge
weg.
Herrlich von Michael Oehme berichtet: 50% der Deutschen befürchten selber einmal ein Pflegefall zu werden, aber nur 16 Prozent haben vorgesorgt. Das ist wie als Nichtschwimmer ins Wasser zu gehen mit der Angst zu ertrinken, sich aber die Schwimmflügel zu sparen.
AntwortenLöschenDie heute nötigen Versicherungen muss man auch erst einmal bezahlen können .BU, Risikoversicherung, Pflege-Zusatz,... Ist doch klar, dass das, was zum Schluss kommt auch für den Zeitpunkt des Abschlusses in der Absicherung ganz nach hinten rückt.
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