Michael Oehme diskutiert den Fall, dass eine dreifache Mutter aus einer Wohnung in der 40.000-Einwohner-Stadt Weißenfels in Sachsen-Anhalt ausziehen musste, weil ihre Kinder zu viel Lärm machten. Senioren, die ebenfalls im Mehrfamilienhaus leben, hatten sich beim Vermieter beschwert – welcher die Frau zum Monatsende kündigte. Ob die Kündigung allerdings rechtens ist, bleibt fraglich: Laut Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund müssen Nachbarn „typischen Kinderlärm hinnehmen“. Seit 2011 gilt Kinderlärm sogar als Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes und ist ein "klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft".
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
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Dienstag, 9. Mai 2017
Michael Oehme: Kündigung wegen Kinderlärm
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