Donnerstag, 28. Mai 2015

Michael Oehme/ Pressearbeit: Ryanair erlebt Höhenflug

PR-Experte Michael Oehme macht darauf aufmerksam, dass Ryanair seinen Gewinn um 66 Prozent gesteigert hat. So erreichte die Aktie kürzlich Rekordstand. „Damals flog Ryanair überwiegend kleinere Provinzflughäfen an“, erklärt Oehme. „Nun ist das Unternehmen auch an großen Flughäfen vertreten und das macht sich in der Umsatzsteigerung bemerkbar.“ Wie Ryanair am Dienstag in Dublin mitteilte, stieg der Nachsteuergewinn im Geschäftsjahr bis Ende März auf 867 Mio. Euro. Für das Geschäftsjahr 2016 seien 940 bis 970 Mio. Euro zu erwarten, hieß es.

Dienstag, 26. Mai 2015

Michael Oehme / Pressearbeit, Schweiz: Langwierige Asylverfahren erschweren Jobsuche


PR-Experte Michael Oehme macht auf eine Bertelsmann-Studie aufmerksam, laut der in keinem EU-Land der Bearbeitungsstau bei Asylverfahren so groß ist, wie in Deutschland. Demnach müssen manche Asylbewerber bis zu 18 Monate auf die Anerkennung ihres Antrags warten. Dieses langwierige Verfahren erschwert natürlich die Jobsuche. Des Weiteren sind immer hin zwei Drittel von ihnen  im erwerbsfähigen Alter – und haben ein Recht auf einen fairen und zügigen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Donnerstag, 21. Mai 2015

Michael Oehme / Pressearbeit: Großes "Reduktionspotential" bei Immobilien

Rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland fallen auf öffentliche und private Gebäude für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung. "Hier besteht ein großes Einsparpotential, auch Reduktionspotential genannt", so Kommunikationsexperte Michael Oehme. Das wäre ein weiterer wichtiger Schritt, denn Zahlen der Bundesregierung belegen, dass dieser Energieverbrauch für rund 20 Prozent des gesamten CO2-Ausstosses hierzulande verantwortlich ist.

Dienstag, 19. Mai 2015

Kommunikationsexperte Michael Oehme / Pressearbeit: Prozessflut gegen Mietspiegel


Ab dem 1. Juni 2015 könnte es zu einer Prozessflut gegen den Mietspiegel kommen – Michael Oehme erklärt, warum


Kommunikationsexperte Michael Oehme macht auf ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg aufmerksam, in welchem der Mietspiegel der Hauptstadt für unwirksam erklärt wurde. Dieser sei nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Zwar wäre das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber für Oehme steht fest: Diese Entscheidung könnte eine Signalwirkung weit über die Hauptstadt hinaus haben. „Das Urteil könnte prinzipiell auf Mietspiegel vieler anderer Städte übertragen werden“, so Michael Oehme. Unterdessen macht das Amtsgericht Charlottenburg darauf aufmerksam, dass dem Berliner Mietspiegel 2013 keine gesetzliche Vermutungswirkung zukomme. Des Weiteren sei die sogenannte Extremwertbereinigung nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erfolgt.

„Mietspiegeln werden in Zukunft eine viel größere Bedeutung zukommen als bisher“, ist sich Oehme sicher. „Für die Mietpreisbremse, die ohnehin in aller Munde ist, gilt die "ortsübliche Vergleichsmiete" als Orientierung und objektiver Maßstab.“ Hauptkritikpunkt in Berlin ist, dass die Stichprobe, auf der der Berliner Mietspiegel beruht, laut Gericht nicht repräsentativ ist. Für den Berliner Mietspiegel des Jahres 2013 wurden 12 000 Datensätze von über einer Million Wohnungen ausgewertet. Das wären grundsätzlich genug - geantwortet haben allerdings nur 4 000 Mieter. Anscheinend gibt es noch weitere, gravierende Fehler: So wurden laut Gutachten Bruttomieten falsch in Nettomieten umgerechnet, die Extremwertbereinigungen wurden falsch durchgeführt, die Spannengrenzen waren zu ungenau, zudem wurden Sondermerkmale nicht richtig berücksichtigt. Nun besteht die Gefahr, dass auch die anderen Städte Gutachter mit hinzuziehen.

„Die bisherige Akzeptant, die die meisten Mieter und Vermieter dem Mietpreisspiegel entgegengebracht haben, könnte während einer Prozessflut leicht kippen“, vermutet Michael Oehme. Schließlich wird es aber auch den Gerichten kaum möglich sein, die Mietpreisbremse auszuhebeln. „Hinzu kommt, dass - wenn das Amtsgericht den Mietspiegel für ungültig erklärt – die Frage ungeklärt ist, woran man sich sonst orientieren soll? Mieter, Makler und Vermieter werden irgendwann den Überblick verlieren...“

Donnerstag, 14. Mai 2015

Kommunikationsexperte Michael Oehme, Schweiz: Deutscher Bundestag verabschiedet Kleinanlegerschutzgesetz



Wie das Kleinanlegerschutzgesetz groß raus kommt


Der graue Kapitalmarkt hat in den vergangenen Jahren einen Imageschaden erlitten. Tausende Kleinanleger haben ihre Ersparnisse verloren und die Liste der Finanzdienstleister, die ihre windigen Versprechen nicht gehalten haben ist lang. Nun hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet, welches Anlegern zukünftig mehr Sicherheit prophezeit: „Verbraucher sollen durch das Kleinanlegerschutzgesetz transparentere und vor allem verständlichere Informationen über Produkte des Grauen Kapitalmarktes erhalten“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme. Des Weiteren könnte es auch zu schärferen Sanktionen kommen.

Zudem wurden im aktuellen Gesetzestext wurden 16 Änderungsanträge des Finanzausschusses (Bundesdrucksache 18/4708) berücksichtigt. Ziel ist die Verbesserung der Zugänglichkeit und Aktualität von Anlageprospekten im Sinne des Verbraucherschutzes. So müssen die Prospekte alle zwölf Monate überarbeitet und aktualisiert werden. „Dies hat den Hintergrund, die Erfolgsaussichten eines Finanzproduktes regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen und abschätzen zu können“, so Michael Oehme weiter. Was die Bundesregierung jedoch nicht realisierte: Das geplante Verbot oder zumindest die Beschränkung von Werbung. Die einzige Voraussetzung ist ein sichtbarer Warnhinweis mit der Aufschrift: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des Vermögens führen.“ Ob die Verbraucher durch diese Maßnahmen vorsichtiger werden bleibt fraglich, ähnlich wie bei Rauchern und den Warnsignalen auf Zigarettenschachteln. Eine Nische und Ausnahme bilden sehr kurze Bewerbungen in elektronischen Medien, die weniger 210 Schriftzeichen haben. Hier genügt ein „Warnhinweis“-Link.

Des Weiteren weist Michael Oehme darauf hin, dass es größere Spielräume als ursprünglich vorgesehen für Crowdfunding-Projekte geben wird. Bei der sogenannten Schwarmfinanzierung muss nun erst ab 2,5 Millionen Euro ein Anlageprospekt ausgehändigt werden – ursprünglich war dies ab eine Million Euro geplant. Voraussetzung ist dabei die Aushändigung eines Vermögensanlagen-Informationsblattes (VIB) für diese Geldanlagen.

Weitere Befugnisse erhält die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin). Auf der eigenen Website darf sie künftig im Fall von Verstößen Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen veröffentlichen. Bei Bedrohung des Anlegerschutzes oder Gefahren für das Funktionieren oder die Integrität der Finanzmärkte kann sie den Vertrieb bestimmter Finanzprodukte beschränken oder gar untersagen. „Das Kleinanlegerschutzgesetz greift künftig bei weiteren Beteiligungsformen wie Genussrechten, Nachrangdarlehen, Namensschuldverschreibungen und Direktinvestments“, erklärt Michael Oehme. Ein Vertrieb ist nur noch mit einer 34f-Zulassung gestattet.

Schließlich wird das Gesetz von Oppositionsparteien teilweise kritisiert: Dass Unternehmen "nur" zu einem Bußgeld verpflichtet werden, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen, aber nicht zur Rückabwicklung der Kundengelder, erzeugt Unverständnis auf Oppositionsseite. Mit einen reinen Bußgeld für die Anbieter sei "keinem geprellten Kleinanleger geholfen".

Dienstag, 12. Mai 2015

Kommunikationsexperte Michael Oehme erklärt, warum viele PR-Mitarbeiter überfordert sind


Mitarbeiter der PR-Branche sind frustriert und überfordert – Michael Oehme erklärt, warum

Viele Mitarbeiter der PR-Branche fragen sich: Wie soll ich die an mich gestellten Aufgaben zeit- und ordnungsgemäß erfüllen? – und setzen sich damit extrem unter Druck. Kommunikationsexperte Michael Oehme macht zu diesem Thema auf eine aktuelle Studie von Goldmedia Marketing aufmerksam: Laut „Social Media Trendmonitor 2015“ gibt es im PR-Bereich zu viele Aufgaben für zu wenig Mitarbeiter – so entsteht der mit Abstand der größte Frust-Faktor in deutschen Pressestellen. „Die Unzufriedenheit vieler Menschen im PR-Job ist kein neues Thema, doch die häufigsten Ursachen waren bisher noch nicht klar definiert“, bestätigt Michael Oehme, welcher selbst seit Jahrzehnten in der PR-Branche zu Hause ist.

An der Goldmedia-Studie haben mehr als 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pressestellen teilgenommen. Knapp die Hälfte der Befragten (40 Prozent) geben an, mit vielen Aufgaben überfordert zu sein und diese im Arbeitsalltag nicht mehr bewältigen zu können. Des Weiteren sind 29 Prozent frustriert, dass sich ihre Erfolge nicht eindeutig messen lassen und ihre Arbeit nicht ausreichend wertgeschätzt wird. Zudem beklagen 23 Prozent, dass die PR-Arbeit vom Topmanagement nicht ernstgenommen wird. Für erstaunlich wenig Unmut sorgt das zu erwartende Gehalt: Nur jeder fünfte (18 Prozent) empfindet seine Arbeit als schlecht entlohnt. „Die Gehälter der Branche haben sich in den letzten Jahren definitiv verbessert, vor allem wenn es in Richtung Marketing geht“, betont Michael Oehme. „Positiv ist auch die persönliche Weiterentwicklung am Arbeitsplatz einzuschätzen. In der PR-Branche gibt es klare Positionen und man hat gute Chancen, geradlinig aufzusteigen.“

Die Umfrageergebnisse im Detail (Quelle: http://meedia.de)

1. Zu wenig Mitarbeiter für zu viele Aufgaben (40 Prozent)

2. Erfolge sind nicht eindeutig messbar (29 Prozent)

3. PR wird vom Top-Management nicht ernstgenommen (23 Prozent)

4. Budgetmangel (21 Prozent)

5. Erfolge werden nicht anerkannt (18 Prozent)

6. Niedriges Gehalt (18 Prozent)

7. Schlechte Work-Life-Balance (13 Prozent)

8. Unfähige Vorgesetzte (12 Prozent)

9. Ständige Einmischung von “oben” (11 Prozent)

10. Wenig Gestaltungsspielraum (11 Prozent)

11. Keine Perspektive (10 Prozent)

12. Unfaire Journalisten (10 Prozent)

13. Schlechte PR-Agenturen (8 Prozent)

14. Starre Hierarchien (7 Prozent)

15. Ideenklau (5 Prozent)

Donnerstag, 7. Mai 2015

Michael Oehme / Pressearbeit, Schweiz: Die aktuellen Entwicklungen der Fondsbranche

Einst bestimmten sie die Entwicklung im deutschen Immobilienmarkt bei Großprojekten, sorgten für ausreichend Schiffs- und Containerkapazitäten für die Weltschifffahrt, schoben den Bereich Solar und Windkraft hierzulande an. Und jetzt? „Geschlossene Fonds und ihre Nachfolger die Alternativen Investmentfonds spielen kaum mehr eine Rolle im Beteiligungsgeschäft, der Markt ist seit 2014 nahezu zusammengebrochen“, meint Kommunikationsberater und Finanzfachmann Michael Oehme. Die Zahlen sprechen hier eine deutliche Sprache.

Gerade einmal 81 Millionen Euro Gesamtumsatz bei sogenannten Publikums-AIF brauchten die im BSI-Verband organisierten Fondsemittenten an Neuumsatz in 2014 zusammen. Es habe an Angebot aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben gefehlt. Hoffnung verbreitete das letzte Quartal des vergangenen Jahres mit immerhin dreizehn neuen Fonds und einem zu platzierenden Eigenkapitalvolumen von rund 500 Millionen Euro. „Doch die Realität sieht anders aus. Viele der Anbieter von Publikums-AIF bestätigen unter vorgehaltener Hand, dass der Umsatz abseits der Bankenwege nur schleppend läuft“, so Michael Oehme.

Was sind die Gründe? Die Mehrzahl der angebotenen Alternativen Investmentfonds haben eine vergleichsweise lange Laufzeit, da sie in bestehende Projekte investieren und die Rendite aus Miet-/Pachteinnahmen schöpfen. So sind sechs der sieben im ersten Quartal 2015 aufgelegten Publikums-AIF Immobilienfonds. „Viele Anleger wollen aber keine langlaufenden Beteiligungen mehr“, so Oehme. Ein weiteres Problem stellen die erhöhten Kosten der Publikums-AIF dar. Durch die seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geforderten erhöhten Anforderungen an das Management sowie das Controlling, ist der interne Kostensatz deutlich gestiegen. Derartige Kosten drücken auf die mögliche Rendite. Schließlich bewegen sich die Emittenten von Publikums-AIF zumindest im deutschen Immobilienmarkt in einem Segment, der ohnehin durch höhere Kosten und niedrigeren Renditen gekennzeichnet ist. „In der Folge können derartige Beteiligungen auch nur noch moderate Verzinsungen bieten, was sie letztendlich weniger attraktiv macht“, so Kommunikationsberater Michael Oehme.

Bleibt zu hoffen, dass sich über die nächsten Jahre wenigstens die erkennbar erhöhte Produktqualität auszeichnet, schätzt Oehme ein. Dann jedenfalls wäre den Verbrauchern durchaus gedient.

Dienstag, 5. Mai 2015

Michael Oehme / Pressearbeit Schweiz: Dauerhafter wirtschaftlicher Aufschwung für Deutschland

Laut Bundesregierung steht Deutschland ein dauerhafter Aufschwung bevor. So hat die Koalition ihre Konjunkturprognose auf 1,8 Prozent angehoben. Gründe für diese deutliche Steigerung sind laut Michael Oehme Rekordbeschäftigung und steigende Löhne. Der Regierung sie es wichtig in guten Zeiten Weichen für die Modernisierung des Landes zu stellen und mehr in Infrastruktur, Bildung und Forschung zu investieren. Der Arbeitsmarkt boomt: In diesem Jahr soll die Zahl der Beschäftigten um 300 000 und 2016 um weitere 130 000 auf das Rekordniveau von 43,1 Millionen Erwerbstätigen steigen, während die Zahl der Arbeitslosen auf 2,79 Millionen beziehungsweise 2,77 Millionen sinken werde.